Dienstleistungen
Karosserieservice
Renault Assistance
Überprüfung § 57a
zurück zum Hauptmenue
Werde ein Fan von
Autohaus Weber
THE BAR
Folge uns auf
Autohaus Weber
THE BAR
Unser Betrieb ist autorisiert die jährliche §57a Überprüfung vorzunehmen. Bitte beachten Sie die geänderten Begutachtungsintervalle: PKW und Kombi - ausgenommen Taxis, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge müssen erst 3 Jahre nach der Erstzulassung begutachtet werden. Nach dieser ersten Begutachtung müssen sie erst nach 2 weiteren Jahren und danach im Jahresrhythmus begutachtet werden. Für alle anderen Fahrzeuge hat die Begutachtung jedes Jahr zu erfolgen.
Autohaus Weber - 7540 Güssing, Wiener Straße 12 - Tel: +43 3322 424840 -
office@autohaus-weber.at